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Seelsorge

Sie wollen ein Problem mit einem Außenstehenden besprechen?  Sie wollen ein Problem mit einem Pfarrer  besprechen?

Sie möchten, daß ein kranker oder pflegebedürftiger Angehöriger vom Pfarrer besucht wird?

Sie möchten zu Hause eine Andacht oder das Abendmahl, z. B. mit einem kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen, feiern?

Sie möchten mit geistlicher Begleitung von einem verstorbenen Angehörigen Abschied nehmen?

Dann rufen Sie bitte im Pfarramt an. Wir kommen zu Ihnen.

Ihr Seelsorger ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet (seelsorgerliche Verschwiegenheit / Beichtgeheimnis).

 

 

 

Letzte Änderung am: 26.04.2020