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RSSPrint
Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche

Unsere Gemeinden sind nicht groß. Wir wollen aber nicht Gemeindeglieder dadurch gewinnen, daß wir anderen christlichen Kirchen ihre Mitglieder abwerben.

Wer seiner Kirche oder Gemeinschaft treu bleiben möchte, in der Nähe aber keine Gemeinde, keinen Gottesdienst erreichen kann, ist uns als Gast herzlich willkommen. Auch wenn Sie auf die Dauer bei uns fast heimisch werden, müssen Sie nicht das Gefühl haben, nun aber "endlich" der Evangelischen Kirche beitreten zu müssen.

Es kann dennoch z.B. in den persönlichen Glaubensüberzeugungen, nach Begegnungen mit Gliedern unserer Gemeinde, in Familienkonstellationen o.ä. gute Gründe dafür geben, die Glaubensgemeinschaft zu wechseln.

Die Kirchen der ACK erkennen die in den jeweiligen Gemeinschaften empfangenen Taufen gegenseitig an. Wer aus einer dieser Kirchen kommt, kann – wenn er das möchte - zukünftig zu uns gehören, ohne sich (erneut) taufen zu lassen.

Wenn Sie also bisher  der anglikanischen, der methodistischen, einer orthodoxen, katholischen, … Kirche angehörten und sich unserer Kirchengemeinde anschließen wollen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

Rufen Sie im zuständigen Pfarramt an! Wir besuchen Sie gern oder laden Sie zu uns ein. Wir können über Ihren Übertrittswunsch und über die wichtigsten Unterschiede zwischen Ihrem bisherigen und unserem Bekenntnis ins Gespräch kommen.

Stellen Sie einen formlosen Antrag an den zuständigen Gemeindekirchenrat (Bitte um Aufnahme in die Gemeinde/Übertritt)!

Nachdem der GKR Ihren Antrag zugestimmt hat, wird Ihr Übertritt durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl in einem der nächsten Gottesdienste kirchenrechtlich wirksam.

Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit uns darüber, ob Sie sich über eine (gottesdienstöffentliche) Begrüßung, eine Erwähnung Ihrer Konversion im Gemeindebrief o.ä. eher freuen oder eine „stillere Variante“ bevorzugen! Wir wollen nicht, daß Sie sich „präsentiert“ fühlen, wenn Ihnen das unangenehm ist. Aber wir freuen uns, wenn Sie zu uns gehören wollen! Und soweit Sie es uns erlauben, sagen wir das auch gern öffentlich!

Letzte Änderung am: 24.05.2018