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RSSPrint
Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Es gibt für Einzelne manchmal subjektiv gute Gründe, aus der Kirche auszutreten.

Und es gibt sehr gute Gründe, wieder in die Kirche einzutreten, wenn man einmal ausgetreten war. Wir freuen uns, wenn Sie sich dazu entschließen - sei es, weil Sie mit Abstand Ihre damaligen Gründe anders bewerten oder auch weil es Ihnen heute wichtiger ist als damals, zur Gemeinde Jesu Christi dazuzugehören, sich von der Gemeinschaft der christlichen Gemeinde im Glauben mittragen zu lassen, oder auch weil Sie  Mitverantwortung dafür übernehmen wollen, dass der evangelische Glauben gelebt und an kommende Generationen weitergegeben wird.

Sie können für einen Wiedereintritt folgende Schritte unternehmen:

- Rufen Sie im zuständigen Pfarramt an oder melden Sie sich per mail! Wir besuchen Sie gern oder laden Sie zu uns ein.

- Stellen Sie einen formlosen Antrag an den zuständigen Gemeindekirchenrat (Bitte um Wiederaufnahme in die Gemeinde)!

- Nachdem der GKR Ihren Antrag zugestimmt hat, wird Ihr Wiedereintritt durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl in einem der nächsten Gottesdienste kirchenrechtlich wirksam. 

Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit uns darüber, ob Sie sich über eine (gottesdienstöffentliche) Begrüßung, eine Erwähnung Ihres Wiedereintritts im Gemeindebrief o.ä. eher freuen oder eine „stillere Variante“ bevorzugen! Wir wollen nicht, daß Sie sich „präsentiert“ fühlen, wenn Ihnen das unangenehm ist. Aber wir freuen uns, wenn Sie zu uns gehören wollen! Und soweit Sie es uns erlauben, sagen wir das auch gern öffentlich!

Wenn Sie zunächst mit jemanden sprechen möchten, der außerhalb Ihres persönlichen Umfeldes zu finden ist, informieren Sie sich gern auch hier.

Letzte Änderung am: 24.05.2018